Bremen: Bremisches Besoldungsgesetz (BremBesG) - Übersicht

 

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Gesetz über die Besoldung der bremischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Bremisches Besoldungsgesetz - BremBesG)

Inkrafttreten 01.06.2023; Zuletzt geändert durch:§§ 15, 28 und 35, Anlagen I und III geändert, Anlage 6 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 02.05.2023 (Brem.GBl. S. 415, 418)

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Besoldung

§ 3 Regelung durch Gesetz

§ 4 Anspruch auf Besoldung

§ 5 Öffentlich-rechtliche Dienstherren

§ 6 Hauptberuflichkeit

§ 7 Weitergewährung der Besoldung bei einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder bei einer Abwahl einer Wahlbeamtin auf Zeit oder eines Wahlbeamten auf Zeit

§ 8 Besoldung bei mehreren Hauptämtern

§ 9 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung

§ 9a Besoldung bei Pflegezeit und Familienpflegezeit

§ 10 Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit

§ 11 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung

§ 12 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst

§ 13 Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung

§ 14 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung

§ 15 Abtretung und Verpfändung von Besoldung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

§ 16 Rückforderung von Besoldung

§ 17 Aufwandsentschädigung

§ 18 Anpassung der Besoldung

 

Abschnitt 2 Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Grundsätze

§ 19 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung

§ 20 Bestimmung des Grundgehalts nach dem Amt

§ 21 Besoldungsanspruch bei Verleihung eines anderen Amtes

§ 22 Besoldungsordnungen

 

Unterabschnitt 2 Vorschriften für Beamtinnen und Beamte

§ 23 Einstiegsämter

§ 24 Beförderungsämter

§ 25 Bemessung des Grundgehalts der Besoldungsordnungen A und B

§ 26 Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten

 

Unterabschnitt 3 Vorschriften für Professorinnen und Professoren, hauptberufliche Leiterinnen und Leiter sowie Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen

§ 27 Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen W und C

§ 28 Leistungsbezüge in der Besoldungsordnung W

§ 29 Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen in der Besoldungsordnung W

§ 30 Hochschul-Leistungsbezügeverordnung

§ 31 Bemessung des Grundgehalts in der Besoldungsordnung C

 

Unterabschnitt 4 Vorschriften für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

§ 32 Grundgehaltssätze in der Besoldungsordnung R

§ 33 Bemessung des Grundgehalts in der Besoldungsordnung R

 

Abschnitt 3 Familienzuschlag

§ 34 Grundlage des Familienzuschlages

§ 35 Stufen des Familienzuschlages

§ 35a Familienergänzungszuschlag

§ 36 Änderung des Familienzuschlages

 

Abschnitt 4 Zulagen, Vergütungen

§ 37 Amtszulagen

§ 38 Stellenzulagen

§ 39 Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen

§ 40 Ausgleichszulage für die Verringerung des Grundgehalts infolge eines Dienstherrenwechsels

§ 41 Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen

§ 42 Allgemeine Stellenzulage

§ 43 Zulage für Beamtinnen und Beamte beim Landesamt für Verfassungsschutz

§ 44 Zulage für Beamtinnen und Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben

§ 45 Zulage für Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr

§ 46 Zulage für Beamtinnen und Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen, Gerichten und Psychiatrischen Krankenhäusern

§ 47 Zulage für Beamtinnen und Beamte der Steuerverwaltung

§ 48 Zulage für Lehrerinnen und Lehrer als Pädagogische Mitarbeiterin oder Pädagogischer Mitarbeiter

§ 48a Zulage für Lehrkräfte zur stufenweisen Anhebung der Lehrkräftebesoldung

§ 49 Zulage für Beamtinnen und Beamte mit Meisterprüfung oder Abschlussprüfung als staatlich geprüfte Technikerin oder staatlich geprüfter Techniker

§ 50 Zulage für Juniorprofessorinnen oder Juniorprofessoren

§ 51 Zulage bei mehreren Ämtern

§ 52 Prämien und Zulagen für besondere Leistungen

§ 53 Zulagen für besondere Erschwernisse

§ 54 Mehrarbeitsvergütung

§ 55 Gerichtsvollziehervergütung

§ 56 Andere Zulagen, Vergütungen und Zuwendungen

§ 57 Zuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit

§ 57a Zuschlag in Fällen des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand

 

Abschnitt 5 Auslandsbesoldung

§ 58 Auslandsbesoldung

 

Abschnitt 6 Anwärterbezüge

§ 59 Anwärterbezüge

§ 60 Anwärterbezüge nach Ablegung der Laufbahnprüfung

§ 61 Anwärtersonderzuschläge

§ 62 Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter

§ 63 Kürzung der Anwärterbezüge

§ 64 Anrechnung anderer Einkünfte

 

Abschnitt 7 Jährliche Sonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen

§ 65 Jährliche Sonderzahlung

§ 66 Vermögenswirksame Leistungen

 

Abschnitt 8 Sonstige Vorschriften

§ 67 Besoldung der dienstordnungsmäßig Angestellten im Bereich der Sozialversicherung

§ 68 Künftig wegfallende Ämter

§ 69 Einstufung von Ämtern nach Schülerzahlen

§ 70 Leiterinnen und Leiter von unteren Verwaltungsbehörden und von allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen

§ 71 Verwaltungsvorschriften

 

Abschnitt 9 Übergangsvorschriften

§ 72 Überleitung der am 31. Dezember 2013 vorhandenen Empfängerinnen und Empfänger von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen

§ 73 Übergangsvorschrift für die am 1. Januar 2013 vorhandenen Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3

§ 74 Übergangsvorschrift im Bereich der Lehrkräfte

§ 75 Übergangsvorschrift bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung

§ 76 Übergangsvorschrift aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes 2002 und zur Vergabe und Ruhegehaltfähigkeit von Funktions-Leistungsbezügen

§ 77 Übergangsvorschrift aus Anlass der Neuregelung der Auslandsbesoldung

§ 78 Übergangsvorschrift aus Anlass der Neuregelung von Ausgleichszulagen

§ 79 Übergangsvorschrift zur Überleitung von Beamtinnen und Beamten in ein Amt der Besoldungsgruppe A 5

§ 80 Übergangsvorschrift aus Anlass der Neuregelung der Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit

§ 81 Übergangsvorschrift aus Anlass der Neuregelung der Bemessung des Grundgehalts in den Besoldungsordnungen A und R


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Red 20230830

 

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