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Sachsen-Anhalt: Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA) - Übersicht -

 

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Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA)

vom 8. Februar 2011, zuletzt geändert durch Artikel 2 sowie § 61 neu gefasst und Anlage 1 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3.04.2023 (GVBl. LSA S. 201).


Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich, Bestandteile der Besoldung

§ 2 Regelung durch Gesetz

§ 3 Anspruch auf Besoldung

§ 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder bei Beendigung des aktiven Beamtenverhältnisses auf Zeit

§ 5 Besoldung bei mehreren Hauptämtern

§ 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung

§ 7 Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit

§ 7a Zuschlag bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

§ 7b Zuschlag zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit

§ 8 Kürzung der Dienstbezüge bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung

§ 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst

§ 10 Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung

§ 11 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung

§ 12 Abtretung der Besoldung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Verjährung, Fristen

§ 13 Rückforderung der Besoldung

§ 14 Anpassung der Besoldung

§ 15 Dienstlicher Wohnsitz

§ 16 Aufwandsentschädigungen

§ 17 Zahlungsweise

Kapitel 2
Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

§ 18 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung

§ 19 Bestimmung des Grundgehalts nach dem Amt

Abschnitt 2
Vorschriften für Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsordnungen A und B

§ 20 Besoldungsordnungen A und B

§ 21 Hauptamtliche Beamtinnen und Beamte auf Zeit der Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände

§ 22 Beförderungsämter, Obergrenzen

§ 23 Bemessung des Grundgehalts

§ 24 Berücksichtigungsfähige Zeiten

§ 25 Öffentlich-rechtliche Dienstherren

§ 26 Nicht zu berücksichtigende Zeiten

Abschnitt 3
Vorschriften für Professorinnen und Professoren sowie hauptberufliche Leiterinnen und Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen

§ 27 Besoldungsordnung W

§ 28 Leistungsbezüge

§ 29 Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge

§ 30 Besondere Leistungsbezüge

§ 31 Funktions-Leistungsbezüge

§ 32 Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen

§ 33 Forschungs- und Lehrzulage

§ 34 Übertragung eines Amtes der Besoldungsordnung W

§ 35 Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 4
Vorschriften für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

§ 36 Besoldungsordnung R

§ 37 Bemessung des Grundgehalts

Kapitel 3
Familienzuschlag

§ 38 Grundlage, Stufen des Familienzuschlages

§ 39 Änderung des Familienzuschlages

Kapitel 4
Zulagen, Vergütungen

§ 40 Amtszulagen und Stellenzulagen

§ 41 Ausgleichszulagen

§ 42 Ausgleichszulage bei Dienstherrnwechsel

§ 43 Leistungsprämien und Leistungszulagen

§ 44 Zulagen für besondere Erschwernisse

§ 45 Mehrarbeitsvergütung

§ 45a Ausgleichszahlung von Arbeitszeitguthaben

§ 46 Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst

Kapitel 5
Auslandsdienstzuschläge und Auslandsverwendungszuschlag

§ 47 Auslandsdienstzuschläge

§ 48 Auslandszuschlag, Auslandskinderzuschlag

§ 49 Mietzuschlag

§ 50 Auslandsverwendungszuschlag

Kapitel 6
Anwärterbezüge

§ 51 Besoldungsbestandteile

§ 51a Anwärtersonderzuschläge

§ 52 Besoldung nach Ablegung der Laufbahnprüfung

§ 53 Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter

§ 54 Anrechnung anderer Einkünfte

§ 55 Kürzung der Besoldung

Kapitel 7
Jährliche Sonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen

§ 56 Jährliche Sonderzahlung

§ 57 Vermögenswirksame Leistungen

§ 58 Höhe der vermögenswirksamen Leistungen

§ 59 Verfahren

Kapitel 7a
Besoldungsanpassungen

§ 59a Anpassung der Besoldung

§ 59b Einmalige Sonderzahlung aufgrund der COVID-19-Pandemie

Kapitel 8
Zuständigkeits-, Überleitungs- und Übergangsvorschriften

§ 60 Bezügezuständigkeitsverordnung

§ 61 Überleitungsvorschrift für die Besoldung von Lehrkräften

§ 62 Übergangsvorschrift aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes

§ 63 Übergangsvorschrift für Amtsinhaber

§ 64 Übergangsvorschrift für Beamtinnen auf Widerruf und Beamte auf Widerruf

Anlagen

Anlage 1    (zu § 20 Satz 1)

Anlage 2    (zu § 27 Satz 1)

Anlage 3    (zu § 36 Satz 1)

Anlage 4    (zu § 20 Satz 2; § 27 Satz 2; § 36 Satz 2)

Anlage 5    (zu § 62 Abs. 3)

Anlage 6    (zu § 38 Abs. 1)

Anlage 7    (zu § 51 Abs. 1 Satz 2)

Anlage 8    (zu § 40 Abs. 1 Satz 2; § 62 Abs. 3)


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Red 20230817

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