Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Sachsen-Anhalt: Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA): § 1 Geltungsbereich, Bestandteile der Besoldung

 

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Besoldungsgesetz von Sachsen-Anhalt (LBesG LSA): § 1 Geltungsbereich, Bestandteile der Besoldung

 


Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich, Bestandteile der Besoldung

(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der

1. unmittelbaren Landesbeamtinnen und unmittelbaren Landesbeamten,
2. mittelbaren Landesbeamtinnen und mittelbaren Landesbeamten,
3. Richterinnen und Richter des Landes.

(2) Die Besoldung (Bezüge) setzt sich aus Dienstbezügen und sonstigen Bezügen zusammen.

(3) Dienstbezüge sind:

1. Grundgehalt,
2. Leistungsbezüge für Professorinnen und Professoren sowie hauptberufliche Leiterinnen und Leiter an Hochschulen,
3. Familienzuschlag,
4. Zulagen mit Ausnahme der Leistungszulagen,
4a. Zuschläge nach den §§ 7a und 7b,
5. Vergütungen,
6. Auslandsdienstzuschläge und Auslandsverwendungszuschlag.

(4) Sonstige Bezüge sind:

1. Anwärterbezüge,
2. jährliche Sonderzahlungen und Einmalzahlungen,
3. vermögenswirksame Leistungen,
4. Leistungsprämien und Leistungszulagen.


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Red 20230907

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