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Internetportal zur Besoldung, zum Besoldungsrecht und zu den Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärter/innen, Richter/innen und Professorinnen und Professoren
Es gibt keine allgemeine Besoldungstabelle für die 3,3 Mio. Beamten in Deutschland. Die jeweilige Besoldung richtet sich nach dem Status des Beamten: Bundesbeamte und die Beamten der Länder haben jeweils eine eigene Besoldungs-tabelle. Hinzu kommen noch die speziellen Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte der ehemaligen Deutschen Bundespost (Post, Postbank und Telekom). Bahnbeamte gehören zu den Beamten des Bundes.
Die jeweiligen Besoldungstabellen sind unterschiedlich: je nach Einstufung und Erfahrungszeiten sowie Stufen. Hinzu kommt die Komponente "Familienstand", danach richtet sich der jeweils zugehörige Familienzuschlag. Die Spanne der Besoldungsbezüge von Bund, Ländern und den ehemaligen Unternehmen der Deutschen Bundespost (Post, Postbank, Telekom). reicht von durchschnittlich von ca. 59.100\ bis mehr als 120.000\ Euro. Die durchschnittlichen Einstiegsbezüge liegen bei unter 70.,000 Euro brutto pro Jahr.
Die durchschnittlichen Jahresbezüge liegen bei einer Teilzeitbeschäftigung (25 Std./Woche) bei (49.620 Euro brutto. Wichtige Faktoren, die die Bezüge beeinflussen sind Ausbildung, Spezialisierung und Aufgabenbereiche.
Informationen des Internetportals
Auf dieser Website informieren wir über die Beamtenbesoldung im Allgemeinen und im Besolderen. Neben den aktuellen Besoldungstabellen für Beamtinnen & Beamte (Besoldungstabellen A und B) Richterinnen & Richter (Besoldungstabelle R) , Professorinnen & Professoren (Besoldungstabelle W bzw. C), sowie Beamtenanwärterinnen & Beamtenanwärter (Tabellen zum jeweilligen Anwärtergrundbetrag). Für Ruhestandsbeamte und Versorgungsempfänger gibt es keine "eigene" Besoldungstabelle. Hier richtet sich die Besoldung nach dem jeweiligen Ruhegehaltssatz (Berechnung nach Dienstzeit und Stufe) gemessen an der jeweilen Besoldungstabelle.
Die Bezahlung von Beamten - also die Besoldung - wird durch das Besbesoldungsgesetz des Bundes und der Besoldungsgesetze der Länder geregelt. Die Höhe der Besoldung orientiert sich nicht an der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, sondern ausschließlich am übertragenen statusrechtlichen Amt.
Hier die Übersicht zu den Besoldungstabellen des Bundes und der Länder:.
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Bezahlung der Beamten Besoldungstabellen in Bund und Ländern Die Tabellen für Beamte des Bundes .A-Besoldung West B-Besoldung West C-Besoldung West R-Besoldung West |
Weitere Informationen zur Besoldung Dienstgrade und Dienstbezeichnungen Rechtsvorschriften zur Besoldung Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) Bundesbesoldungsordnung A (BBesO A) Unser Link-TIPP für Beamtinnen und Beamte |
Service und Vorteile für Beamte: Kontakt |
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Red 20230723 / 20200410 / 20251117 / 20260601