Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Post, Bahn und Telekom sowie der Länder

 

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Internetportal zur Besoldung, zum Besoldungsrecht und zu den Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärter/innen, Richter/innen und Professorinnen und Professoren

Es gibt keine allgemeine Besoldungstabelle für die 3,3 Mio. Beamten in Deutschland. Die jeweilige Besoldung richtet sich nach dem Status des Beamten: Bundesbeamte und die Beamten der Länder haben jeweils eine eigene Besoldungs-tabelle. Hinzu kommen noch die speziellen Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte der ehemaligen Deutschen Bundespost (Post, Postbank und Telekom). Bahnbeamte gehören zu den Beamten des Bundes.

Die jeweiligen Besoldungstabellen sind unterschiedlich: je nach Einstufung und Erfahrungszeiten sowie Stufen. Hinzu kommt die Komponente "Familienstand", danach richtet sich der jeweils zugehörige Familienzuschlag. Die Spanne der Besoldungsbezüge von Bund, Ländern und den ehemaligen Unternehmen der Deutschen Bundespost (Post, Postbank, Telekom). reicht von durchschnittlich von ca. 59.100\ bis mehr als 120.000\ Euro. Die durchschnittlichen Einstiegsbezüge liegen bei unter 70.,000 Euro brutto pro Jahr.

Die durchschnittlichen Jahresbezüge liegen bei einer Teilzeitbeschäftigung (25 Std./Woche) bei (49.620 Euro brutto. Wichtige Faktoren, die die Bezüge beeinflussen sind Ausbildung, Spezialisierung und Aufgabenbereiche. 

 

Informationen des Internetportals 

Auf dieser Website informieren wir über die Beamtenbesoldung im Allgemeinen und im Besolderen. Neben den aktuellen Besoldungstabellen für Beamtinnen & Beamte (Besoldungstabellen A und B) Richterinnen & Richter (Besoldungstabelle R) , Professorinnen & Professoren (Besoldungstabelle W bzw. C), sowie Beamtenanwärterinnen & Beamtenanwärter (Tabellen zum jeweilligen Anwärtergrundbetrag). Für Ruhestandsbeamte und Versorgungsempfänger gibt es keine "eigene" Besoldungstabelle. Hier richtet sich die Besoldung nach dem jeweiligen Ruhegehaltssatz (Berechnung nach Dienstzeit und Stufe) gemessen an der jeweilen Besoldungstabelle.

Die Bezahlung von Beamten - also die Besoldung - wird durch das Besbesoldungsgesetz des Bundes und der Besoldungsgesetze der Länder geregelt. Die Höhe der Besoldung orientiert sich nicht an der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, sondern ausschließlich am übertragenen statusrechtlichen Amt.

 

Hier die Übersicht zu den Besoldungstabellen des Bundes und der Länder:.

Besoldungstabellen für Bundesbeamte

Besoldungstabellen in Baden-Württemberg 

Besoldungstabellen in Bayern

Besoldungstabellen in Berlin

Besoldungstabellen in Brandenburg

Besoldungstabellen in Bremen

Besoldungstasbellen in Hamburg

Besoldungstabellen in Hessen

Besoldungstabellen in Mecklenburg-Vorpommern 

Besoldungstabellen in Niedersachsen

Besoldungstabellen in Nordrhein-Westfalen

Besoldungstabellen in Rheinland-Pfalz

Besoldungstabellen im Saarland

Besoldungstabellen im Saarland

Besoldungstabellen in Sachsen

Besoldungstabellen in Sachsen-Anhalt

Besoldungstabellen in Schleswig-Holstein

Besoldungstabellen in Thüringen 

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Bezahlung der Beamten

Besoldungstabellen in Bund und Ländern

Die Tabellen für Beamte des Bundes

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A-Besoldung West 
A-Besoldung Ost 

A-Besoldung West

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B-Besoldung West 
B-Besoldung Ost 

C-Besoldung West 
C-Besoldung Ost 

R-Besoldung West 
R-Besoldung Ost

W-Besoldung West 
W-Besoldung Ost

Beamtenanwärterinnen
und Beamtenanwärter

Weitere Informationen zur Besoldung

Weihnachtsgeld für Beamte

Amtsbezeichnungen

Dienstgrade und Dienstbezeichnungen 

Rechtsvorschriften zur Besoldung

Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

Bundesbesoldungsordnung A (BBesO A) 
Bundesbesoldungsordnung B (BBesO B)
 
Bundesbesoldungsordnung C (BBesO C)
 
Bundesbesoldungsordnung R (BBesO R)
 
Bundesbesoldungsordnung W (BBesO W)
 

Unser Link-TIPP für Beamtinnen und Beamte

www.der-oeffentliche-sektor.de I  

Service und Vorteile für Beamte:

Einkaufsvorteile für Beamte 

Gesundheitsverzeichnis

Hotels und Unterkünfte

Klinikverzeichnis 

Reise- und Urlaubsangebote 

Kontakt

Impressum 


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Der INFO-SERVICE ÖD/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle drei Ratgeber
& 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht - Bund/Länder - , Beihilferecht - Bund/Länder - Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst und Frauen im öffentlichen Dienst). >>>Hier gehts es zum Bestellformular


Red 20230723 / 20200410 / 20251117 / 20260601

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