Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Sachsen-Anhalt: Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA): § 58 Höhe der vermögenswirksamen Leistungen

 

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>>>zur Übersicht des Besoldungsgesetzes von Sachsen-Anhal (LBesG LSA)

 

Besoldungsgesetz von Sachsen-Anhalt (LBesG LSA): § 58 Höhe der vermögenswirksamen Leistungen

 


Kapitel 7
Jährliche Sonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen

§ 58 Höhe der vermögenswirksamen Leistungen

(1) Die vermögenswirksame Leistung beträgt 6,65 Euro monatlich.

(2) Für die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen sind die Verhältnisse am Ersten des Kalendermonats maßgebend. Wird das Dienstverhältnis nach dem Ersten des Kalendermonats begründet, ist für diesen Monat der Tag des Beginns des Dienstverhältnisses maßgebend.


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Red 20230907

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