Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Sachsen-Anhalt: Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA): § 53 Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter

 

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Besoldungsgesetz von Sachsen-Anhalt (LBesG LSA): § 53 Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter

 


Kapitel 6
Anwärterbezüge

§ 53 Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter

Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Verordnung die Gewährung einer Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zu regeln. Die Unterrichtsvergütung darf nur vorgesehen werden, soweit die Anwärterin oder der Anwärter über zehn Wochenstunden Ausbildungsunterricht oder selbstständigen Unterricht hinaus selbstständig Unterricht erteilt. Die Unterrichtsvergütung darf zusammen mit dem Anwärtergrundbetrag die Summe aus dem Grundgehalt der ersten Stufe des Amtes, das der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter im Falle des Bestehens der Laufbahnprüfung auf Probe übertragen werden soll, und dem Familienzuschlag nicht übersteigen.


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Red 20230907

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