Sachsen-Anhalt: Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA): § 42 Ausgleichszulage bei Dienstherrnwechsel

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Besoldungsgesetzes von Sachsen-Anhal (LBesG LSA)

 

Besoldungsgesetz von Sachsen-Anhalt (LBesG LSA): § 42 Ausgleichszulage bei Dienstherrnwechsel

 


Kapitel 4
Zulagen, Vergütungen

§ 42 Ausgleichszulage bei Dienstherrnwechsel

(1) Wird eine Beamtin, ein Beamter, eine Richterin oder ein Richter auf eigenen Antrag oder aufgrund einer erfolgreichen Bewerbung in den Geltungsbereich dieses Gesetzes versetzt oder im Geltungsbereich dieses Gesetzes ernannt und vermindern sich aus diesem Grund ihre oder seine Dienstbezüge, erhält sie oder er eine Ausgleichszulage, wenn für die Gewinnung ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Diese wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den Dienstbezügen nach diesem Gesetz und den Dienstbezügen, die ihr oder ihm in einem vergleichbaren Amt bisher zugestanden hätten, gewährt. Die Ausgleichszulage ist auf der Basis einer Vollzeitbeschäftigung zu berechnen und bei einer Teilzeitbeschäftigung im Geltungsbereich dieses Gesetzes nach § 6 Abs. 1 zu vermindern. Bei jeder Erhöhung der Dienstbezüge vermindert sich die Ausgleichszulage um die Hälfte des Erhöhungsbetrages.

(2) Dienstbezüge im Sinne des Absatzes 1 sind das Grundgehalt, Amts- und Stellenzulagen, der Familienzuschlag, Ausgleichs- und Überleitungszulagen sowie diesen entsprechende Leistungen.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE ÖD/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 3 Ratgeber & 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht - Bund/Länder - , Beihilferecht - Bund/Länder - Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst und Frauen im öffentlichen Dienst).

>>>Hier gehts es zum Bestellformular



Red 20230907

mehr zu: Sachsen-Anhalt
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.besoldungstabelle.de © 2024