Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Reha. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Bremen: Bremisches Besoldungsgesetz (BremBesG): § 79 Übergangsvorschrift zur Überleitung von Beamtinnen und Beamten in ein Amt der Besoldungsgruppe A 5

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Bremischen Besoldungsgesetzes (BbgBesG)

 

Bremisches Besoldungsgesetz (BremBesG): § 79 Übergangsvorschrift zur Überleitung von Beamtinnen und Beamten in ein Amt der Besoldungsgruppe A 5

 

Abschnitt 9
Übergangsvorschriften

§ 79 Übergangsvorschrift zur Überleitung von Beamtinnen und Beamten in ein Amt der Besoldungsgruppe A 5

(1) Die am 30. November 2022 im Amt befindlichen Beamtinnen und Beamten in der Besoldungsgruppe A 4 mit der Amtsbezeichnung „A m t s m e i s t e r i n, A m t s m e i s t e r“ werden am 1. Dezember 2022 in das Amt „O b e r a m t s m e i s t e r i n, O b e r a m t s m e i s t e r“ der Besoldungsgruppe A 5 übergeleitet.

(2) Die am 30. November 2022 im Amt befindlichen Beamtinnen und Beamten in der Besoldungsgruppe A 4 mit der Amtsbezeichnung „Justizhauptwachtmeisterin, Justizhauptwachtmeister“ werden am 1. Dezember 2022 in das Amt „Erste Justizhauptwachtmeisterin, Erster Justizhauptwachtmeister“ der Besoldungsgruppe A 5 übergeleitet.

(3) Die am 30. November 2022 in der Anlage 1 der jeweiligen Stufe 1 der Besoldungsgruppen A 4 bis A 7 zugeordneten Beamtinnen und Beamten werden am 1. Dezember 2022 der jeweiligen Stufe 2 der Besoldungsgruppen A 5 bis A 7 zugeordnet; am 1. Dezember 2022 beginnt das weitere Aufsteigen in den Stufen im Sinne des § 25 Absatz 3.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE ÖD/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 3 Ratgeber & 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht - Bund/Länder - , Beihilferecht - Bund/Länder - Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst und Frauen im öffentlichen Dienst).

>>>Hier gehts es zum Bestellformular



Red 20230827

mehr zu: Bremen
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.besoldungstabelle.de © 2025