
|
OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
>>>zur Übersicht des Bremischen Besoldungsgesetzes (BbgBesG)
Bremisches Besoldungsgesetz (BremBesG): § 57a Zuschlag in Fällen des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand
Abschnitt 4
Zulagen, Vergütungen
§ 57a Zuschlag in Fällen des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand
Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern, deren Eintritt in den Ruhestand nach § 35 Absatz 4 des Bremischen Beamtengesetzes oder § 3 Absatz 4 des Bremischen Richtergesetzes hinausgeschoben ist, wird für die Dauer des Hinausschiebens ein nichtruhegehaltfähiger Zuschlag in Höhe von monatlich 8 vom Hundert des jeweils zustehenden Grundgehaltsbetrages gewährt. Amts- und Stellenzulagen sind nicht zu berücksichtigen. § 9 Absatz 1 gilt entsprechend.
![]() |
Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro Der INFO-SERVICE ÖD/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle drei Ratgeber |