Thüringen: Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG): § 65 Überleitungsbestimmungen zu Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

 

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Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG): § 65 Überleitungsbestimmungen zu Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

 

Neunter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 65 Überleitungsbestimmungen zu Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

(1) Am 1. August 2021 werden die Beamten der nachfolgenden Ämter wie folgt übergeleitet und in eine entsprechende Planstelle eingewiesen:

Überleitung
von
nach
Amtsbezeichnung/Besol-dungsgruppe
Amtsbezeichnung/Besol-dungsgruppe

Grundschullehrer/Besoldungsgruppe A 12
Grundschullehrer/Besoldungsgruppe A 13
Grundschullehrer/Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage
Rektor - einer Grundschule mit bis zu 180 Schülern - /Besoldungsgruppe A 14

Konrektor - als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - /Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage
Konrektor - als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - /Besoldungsgruppe A 14
Fachrektor - als Referent am Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien - /Besoldungsgruppe A 13
Fachrektor - als Referent am Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien - /Besoldungsgruppe A 14
Hauptlehrer - als Leiter einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern - /Besoldungsgruppe A 13
Rektor - einer Grundschule mit bis zu 180 Schülern - /Besoldungsgruppe A 14
Hauptlehrer - als Leiter einer Primarstufe mit mehr als 360 Schülern an einer Gemeinschaftsschule - /Besoldungsgruppe A 13
Hauptlehrer - als Leiter einer Primarstufe mit mehr als 360 Schülern an einer Gemeinschaftsschule - /Besoldungsgruppe A 14
Konrektor - als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern - /Besoldungsgruppe A 13
Konrektor - als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern - /Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage
Rektor - einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - /Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage
Rektor - einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern - /Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage
Seminarschulrat - als der ständige Vertreter des Leiters des Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen in einem Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung - /Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage

Seminarrektor - als der ständige Vertreter des Leiters des Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen, an Regelschulen, an Förderschulen, an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen in einem Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung - /Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage
Seminarschulrat - als Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern für das Lehramt an Grundschulen - /Besoldungsgruppe A 13
Seminarrektor - als Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern für das Lehramt an Grundschulen, an Regelschulen, an Förderschulen, an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen - /Besoldungsgruppe A 14
Rektor - einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern - /Besoldungsgruppe A 14
Rektor - einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern - /Besoldungsgruppe A 15
Seminarrektor - als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen in einem Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung - /Besoldungsgruppe A 14
Seminardirektor - als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen, an Regelschulen, an Förderschulen, an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen in einem Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung - /Besoldungsgruppe A 15
Seminardirektor - als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für Lehrerausbildung - /Besoldungsgruppe A 15

Seminardirektor - als der ständige Vertreter des Leiters eines Staatlichen Studienseminars für Lehrerausbildung - /Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage
Lehrer - als Lehrer an einer Förderschule - /A 12 kw mit Amtszulage
Förderschullehrer/Besoldungsgruppe A 13
Lehrer - als Lehrer für untere Klassen im Unterricht der Klassen 1 bis 4 an allgemein bildenden Schulen - /Besoldungsgruppe A 12 kw
Grundschullehrer/Besoldungsgruppe A 13
Lehrer - als Lehrer für untere Klassen im Unterricht der Klassen 1 bis 4 an allgemein bildenden Schulen - /Besoldungsgruppe A 12 kw mit Amtszulage
Rektor - einer Grundschule mit bis zu 180 Schülern - /Besoldungsgruppe A 14
Lehrer - an allgemein bildenden Schulen, soweit nicht anderweitig eingereiht - /Besoldungsgruppe A 12 kw
Lehrer - an allgemein bildenden Schulen, soweit nicht anderweitig eingereiht - /Besoldungsgruppe A 13 kw

(2) Beamte des Amtes in der Besoldungsgruppe A 14 mit der Amtsbezeichnung ,Seminarrektor - als Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern für das Lehramt an Regelschulen, an Förderschulen, an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen -‘ werden in das Amt der Besoldungsgruppe A 14 mit der Amtsbezeichnung ,Seminarrektor - als Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern für das Lehramt an Grundschulen, an Regelschulen, an Förderschulen, an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen -‘ übergeleitet.

(3) Beamte des Amtes in der Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage mit der Amtsbezeichnung ,Seminarrektor - als ständiger Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen oder an Regelschulen oder an Förderschulen in einem Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung -‘ werden in das Amt der Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage mit der Amtsbezeichnung ,Seminarrektor - als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen, an Regelschulen, an Förderschulen, an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen in einem Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung -‘ übergeleitet.

(4) Beamte des Amtes in der Besoldungsgruppe A 15 mit der Amtsbezeichnung ,Seminardirektor - als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen oder an Regelschulen oder an Förderschulen in einem Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung -‘ werden in das Amt der Besoldungsgruppe A 15 mit der Amtsbezeichnung ,Seminardirektor - als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen, an Regelschulen, an Förderschulen, an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen in einem Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung -‘ übergeleitet.


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Red 20230907

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