Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG): § 18 Sachbezüge

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Saarländischen Besoldungsgesetzes (SBesG)

 

Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG): § 18 Sachbezüge

 

Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 18 Sachbezüge

(1) Erhält eine Beamtin, ein Beamter, eine Richterin oder ein Richter Sachbezüge, so werden diese unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Wertes mit einem angemessenen Betrag auf die Besoldung angerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Anrechnung von Sachbezügen regelt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft durch Rechtsverordnung.

(2) Beamtinnen und Beamte, die zum Tragen von Dienstkleidung verpflichtet sind, erhalten freie Dienstkleidung oder einen Bekleidungszuschuss. Beamtinnen und Beamte der Kriminalpolizei erhalten ein Kleidergeld. Das Nähere bestimmt das zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.

(3) Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport trifft die zur Durchführung des Absatzes 2 erforderlichen Vorschriften für die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen obersten Aufsichtsbehörden durch Rechtsverordnung.

(4) Die zu § 52 Satz 3 der Haushaltsordnung des Saarlandes erlassenen Vorschriften über Landesdienstwohnungen gelten für die Gemeinden, die Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts entsprechend.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE ÖD/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 3 Ratgeber & 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht - Bund/Länder - , Beihilferecht - Bund/Länder - Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst und Frauen im öffentlichen Dienst).

>>>Hier gehts es zum Bestellformular



Red 20230907

mehr zu: Saarland
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.besoldungstabelle.de © 2024