Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG): § 56 Andere Zulagen und Vergütungen

 

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Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG): § 56 Andere Zulagen und Vergütungen

 

VIERTER TEIL
Zulagen, Zuschläge und Vergütungen

§ 56 Andere Zulagen und Vergütungen

Andere als die in diesem Teil geregelten Zulagen und Vergütungen dürfen nur gewährt werden, soweit dies gesetzlich bestimmt ist. Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst bleiben unberührt.


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