Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Reha. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Schleswig-Holstein: Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG): § 16 Verjährung von Ansprüchen

 

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>>>zur Übersicht des Besoldungsgesetzes von Schleswig-Holstein (SHBesG)

 

Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG): § 16 Verjährung von Ansprüchen

 

Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 16 Verjährung von Ansprüchen

Für die Verjährung von Ansprüchen nach diesem Gesetz gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.


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Red 20230907

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