Sachsen: Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG): § 19 Kriterien der Anpassung

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG)

 

Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG): § 19 Kriterien der Anpassung

 

Unterabschnitt 3
Anpassung der Besoldung

§ 19 Kriterien der Anpassung

(1) Die Besoldung wird entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung durch Gesetz regelmäßig angepasst.

(2) Ab dem 1. Januar 2021 erhöhen sich um 1,4 Prozent

1. die Grundgehaltssätze,
2. der Familienzuschlag mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 und A 5,
3. die Amtszulagen,
4. die Leistungsbezüge für Professoren und hauptberufliche Leiter sowie Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, soweit diese nach § 36 an Anpassungen der Besoldung teilnehmen können und die Teilnahme in der jeweiligen Berufungsvereinbarung festgelegt ist, und
5. die Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen
der jeweils bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Monatsbeträge.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE ÖD/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 3 Ratgeber & 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht - Bund/Länder - , Beihilferecht - Bund/Länder - Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst und Frauen im öffentlichen Dienst).

>>>Hier gehts es zum Bestellformular



Red 20230907

mehr zu: Sachsen
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.besoldungstabelle.de © 2024