Brandenburg: Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG): § 62 Überführung in die Ämter der Besoldungsordnungen A, B, W und R

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes (BbgBesG)

 

Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG): § 62 Überführung in die Ämter der Besoldungsordnungen A, B, W und R

 

Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Unterabschnitt 1
Übergangsbestimmungen zu diesem Gesetz

§ 62 Überführung in die Ämter der Besoldungsordnungen A, B, W und R

(1) Die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter werden aus den am Tag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in den Bundesbesoldungsordnungen in der am 31. August 2006 geltenden Fassung oder in den Brandenburgischen Besoldungsordnungen ausgebrachten Ämtern in die entsprechenden Ämter der Besoldungsordnungen A, B, W und R dieses Gesetzes (Anlagen 1 bis 3) überführt.

(2) Die Beamtinnen und Beamten in der Besoldungsgruppe A 3 werden am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes in die Ämter ihrer Laufbahn in der Besoldungsgruppe A 4 überführt.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger entsprechend.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE ÖD/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 3 Ratgeber & 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht - Bund/Länder - , Beihilferecht - Bund/Länder - Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst und Frauen im öffentlichen Dienst).

>>>Hier gehts es zum Bestellformular



Red 20230827

mehr zu: Brandenburg
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.besoldungstabelle.de © 2024