Brandenburg: Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG): § 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes (BbgBesG)

 

Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG): § 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung

 

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung

(1) Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Besoldung im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(2) Bei Teilzeitbeschäftigung nach § 110 Absatz 10, § 117 Satz 2 in Verbindung mit § 110 Absatz 10 und § 118 Satz 1 in Verbindung mit § 110 Absatz 10 des Landesbeamtengesetzes wird zusätzlich zur Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung ein nicht ruhegehaltfähiger Teilzeitzuschlag gewährt. Der Zuschlag wird gewährt in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen der Nettobesoldung, die sich aus dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung ergibt, und 85 Prozent der Nettobesoldung, die ohne die Teilzeitbeschäftigung zustehen würde.

(3) Besoldung im Sinne des Absatzes 2 Satz 2 sind das Grundgehalt, der Familienzuschlag, Amtszulagen, Stellenzulagen sowie Überleitungszulagen und Ausgleichszulagen, die wegen des Wegfalls oder der Verminderung dieser Bezüge zustehen. Zur Ermittlung der Nettobesoldung im Sinne des Absatzes 2 Satz 2 2. Halbsatz ist die Bruttobesoldung um die Lohnsteuer entsprechend der individuellen Steuerklasse und den Solidaritätszuschlag zu vermindern; Freibeträge oder sonstige individuelle Merkmale bleiben unberücksichtigt. Steuerfreie Bezüge, Erschwerniszulagen und Vergütungen werden entsprechend dem Umfang der tatsächlich geleisteten Tätigkeit gewährt.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE ÖD/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 3 Ratgeber & 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht - Bund/Länder - , Beihilferecht - Bund/Länder - Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst und Frauen im öffentlichen Dienst).

>>>Hier gehts es zum Bestellformular



Red 20230827

mehr zu: Brandenburg
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.besoldungstabelle.de © 2024