Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Brandenburg: Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG): § 27 Nicht zu berücksichtigende Zeiten

 

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Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG): § 27 Nicht zu berücksichtigende Zeiten

 

Abschnitt 2
Grundgehalt
Unterabschnitt 2
Vorschriften für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnungen A und B

§ 27 Nicht zu berücksichtigende Zeiten

Zeiten im Sinne des § 64 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes werden als Erfahrungszeiten im Sinne des § 25 Absatz 3 nicht berücksichtigt.


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Red 20230827

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