Niedersachsen: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG): § 73a Anpassung der Erfahrungsstufen zum 1. Januar 2023

 

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Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG): § 73a Anpassung der Erfahrungsstufen zum 1. Januar 2023

 

§ 73a Anpassung der Erfahrungsstufen zum 1. Januar 2023

Beamtinnen und Beamte, deren Grundgehalt sich am 31. Dezember 2022 nach Besoldungsgruppe A 5, A 6 oder A 7 und Erfahrungsstufe 1 bestimmt, werden zum 1. Januar 2023 in die Erfahrungsstufe 2 übergeleitet. Mit der Überleitung nach Satz 1 beginnt die in der Erfahrungsstufe 2 abzuleistende Erfahrungszeit.


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Red 20230904

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