Niedersachsen: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG): § 69 Überleitung der vor dem 29. Juli 2014 gewährten Leistungsbezüge

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG)

 

Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG): § 69 Überleitung der vor dem 29. Juli 2014 gewährten Leistungsbezüge

 

§ 69 Überleitung der vor dem 29. Juli 2014 gewährten Leistungsbezüge

(1) Monatliche Leistungsbezüge, über deren Gewährung bis zum 28. Juli 2014 nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der in § 65 Abs. 1 genannten Fassung entschieden wurde, verringern sich für die Zeit ab dem 1. Januar 2013 um 614,68 Euro in der Besoldungsgruppe W 2 und um 111,58 Euro in der Besoldungsgruppe W 3, höchstens jedoch um die Hälfte des Gesamtbetrages dieser Leistungsbezüge. Wenn mehrere Leistungsbezüge gewährt werden, bezieht sich die Verringerung auf die Leistungsbezüge in folgender Reihenfolge:

1. unbefristete ruhegehaltfähige Leistungsbezüge,
2. befristete ruhegehaltfähige Leistungsbezüge,
3. unbefristete nicht ruhegehaltfähige Leistungsbezüge,
4. befristete nicht ruhegehaltfähige Leistungsbezüge.

Bei gleichrangigen Leistungsbezügen wird zunächst der früher gewährte Leistungsbezug verringert; erstmals am gleichen Tag gewährte Leistungsbezüge werden zu gleichen Teilen verringert. Entfällt ein Leistungsbezug, so ist eine Verringerung nach den Sätzen 1 bis 3 neu zu berechnen.

(2) Bei der Berechnung von Leistungsbezügen, über deren Gewährung bis zum 28. Juli 2014 auf Grundlage der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Höhe des Grundgehalts entschieden wurde und die nach einem Prozentsatz vom jeweiligen Grundgehalt bemessen werden, wird das zugrunde zu legende Grundgehalt für die Zeit ab dem 1. Januar 2013 um 614,68 Euro in der Besoldungsgruppe W 2 und um 111,58 Euro in der Besoldungsgruppe W 3 verringert.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE ÖD/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 3 Ratgeber & 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht - Bund/Länder - , Beihilferecht - Bund/Länder - Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst und Frauen im öffentlichen Dienst).

>>>Hier gehts es zum Bestellformular



Red 20230904

mehr zu: Niedersachsen
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.besoldungstabelle.de © 2024