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Bayern: Besoldungstabellen ab 1. März 2016
Die Grundlagen für die Besoldung sind im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) geregelt, das mit dem Neuen Dienstrecht ab 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Die Grundbezüge umfassen weiterhin: Grundgehalt, Amts- und Stellenzulagen und Familienzuschlag. Als Nebenbezüge gelten: Zulagen, Zuschläge, Anwärterbezüge, Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung. Die aufsteigenden Grundgehälter der A-Besoldung bemessen sich wie bisher nach Stufen. Das Besoldungsdienstalter als bisheriger Maßstab für Einstieg und Aufstieg in der Grundgehaltstabelle wird abgelöst. Die Besoldung stellt nun auf Erfahrung und Leistung ab.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2015/2016 auf die Landesbeamten
Der Freistaat Bayern hat das Tarifergebnis der Länder zeit- und inhaltsgleich auf seine Landesbeamten übernommen. Das Gesetz „Anpassung der Besoldung und Versorgung“ sieht vor, dass sich die Beamtenbezüge wie folgt erhöhen:
- Linearanpassung von 2,1 % ab 01.03.2015
- Linearanpassung von 2,3 % ab 01.03.2016
Besoldungstabelle A – ab 01.01.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.03.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 110,38 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 342,12 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,34 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 26,70 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 21,36 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 16,02 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach Art. 35 Abs. 2 BayBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 114,22 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 121,26 Euro
Besoldungstabelle B – ab 01.03.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C kw – ab 01.03.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.03.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.03.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.03.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Amtszulagen (Art. 27 und 34 BayBesG) – ab 01.03.2016