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Schleswig-Holstein: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01. November 2024

>>>Mehr Infos zur Besoldung in Schleswig-Holstein

 

 


Schleswig-Holstein: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

 

Schleswig-Holstein – Besoldungsrecht & Besoldungstabellen 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Schleswig-Holstein hat seine eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu erlassen, welches aber im Wesentlichen das alte Bundesbesoldungsgesetz
fortführt, jedoch wurde das Besoldungsdienstalter abgeschafft und die entsprechende Umstellung auf Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des alten Stufenrhythmus eingeführt.

>>>Mehr Informationen zum Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 - BVAnpG 2022)

 

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2023/2024/2025

Am 9.12.2023 haben die TdL und die Gewerkschaften folgendes Tarifergebnis erzielt:
- Die Entgelte werden in zwei Schritten erhöht: Zum 1.11.2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1.02.2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Wenn die Summe dieser Erhöhungen nicht 340 Euro erreichen, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
- Ausbildungsentgelte werden zum 1.11.2024 um 100 Euro und zum 1.02.2025 um weitere 50 Euro erhöht.
- Tarifbeschäftigte erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro (1.800 Euro im Dez. 2023, danach zehn Raten von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro).

Das Ergebnis der Tarifrunde soll von den jeweiligen Ländern auf deren Beamten, Richter und VersE übertragen werden. Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 25 Monate bis zum 31.10.2025. 

 

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Schleswig-Holstein findet man unter
www.besoldung-schleswig-holstein.de ➚ 

 

 

 

 

 

 


Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 186,20 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 481,22 Euro.

Anrechnungsbetrag nach § 43 Abs. 2 Satz 1 SHBesG
- in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8: 145,33 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 154,31 Euro 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Schleswig-Holstein findet man unter

www.besoldung-schleswig-holstein.de ➚


 

 

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