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Baden-Württemberg: Besoldungstabellen ab 1. März 2016
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Baden-Württemberg hat seit 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz. Dadurch entfiel bei der A-Besoldung der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter künftig keine Rolle mehr für die Höhe der Besoldung spielt Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Erfahrungszeiten.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2015/2016 auf die Landesbeamten
Das Gesetz zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2015/2016 (BVAnpGBW 2015/2016) sieht vor, dass sich die Beamtenbezüge wie folgt erhöhen:
Beamte der BesGr. A 5 bis A 9
- Linearanpassung von 1,9 % ab 01.03.2015
- Linearanpassung von 2,1 %, mindestens 75 Euro abzgl. 0,2% ab 01.03.2016
Beamte der BesGr. A 10 und A 11
- Linearanpassung von 1,9 % ab 01.07.2015
- Linearanpassung von 2,1 %, mindestens 75 Euro abzgl. 0,2% ab 01.07.2016
Beamte der BesGr. A 12 und höher:
- Linearanpassung von 1,9 % ab 01.11.2015
- Linearanpassung von 2,1 %,mindestens 75 Euro abzgl. 0,2% ab 01.11.2016
Besoldungstabelle A – ab 01.03.2016* (Monatsbeträge in Euro)
*Gültig ab 1. März 2016 für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9, ab 1. Juli 2016 für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 und ab 1. November 2016 für die übrigen Besoldungsgruppen
Familienzuschlag – ab 01.03.2016* (Monatsbeträge in Euro)
*Gültig ab 1. März 2016 für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9, ab 1. Juli 2016 für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 und ab 1. November 2016 für die übrigen Besoldungsgruppen
Besoldungstabelle B – ab 01.11.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.11.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.11.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.11.2016 (Monatsbeträge in Euro)
Strukturzulage (§ 46 LBesGBW)*
*Gültig ab: 01.03.2016 für die BesGr. A 5 bis A 9, 01.07.2016 für die BesGr. A 10 und A 11, 01.11.2016 für die übrigen Besoldungsgruppen.