{referenz:ratgeberwerbung}
Besoldungsgruppe A 4
A m t s m e i s t e r 1)
B e t r i e b s m e i s t e r
H a u p t a u f s e h e r 2)
H a u p t s c h a f f n e r 2)
H a u p t w a c h t m e i s t e r 2) 4)
O b e r w a r t 2) 3)
Triebwagenführer 2)
Obergefreiter
Hauptgefreiter 5)
Kommentar
1) Erhält im Landesbereich eine Amtszulage nach Anlage IX, wenn er im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt ist.
2) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
3) Als Eingangsamt.
4) Beamte in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 2 nicht zu.
5) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
|
| Einfach Bild anklicken |
Mit dem Ratgeber können sich Beamtinnen und Beamte, Ruhestandsbeamte, Lehramtsanwärter sowie alle anderen Beihilfeberechtigten (z.B. Angestellte) einen Überblick über das Beihilferecht verschaffen.
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte
N e u : Mit dem Online-Service des DBW bleiben Sie auf dem Laufenden. Für nur 10,00 Euro sichern Sie sich wichtige Informationen zum öffentlichen Dienst, beispielsweise zur "Beihilfe". Sie erhalten eine persönliche Zugangskennung und können mehr als 800 PDFs lesen, ausdrucken und herunterladen. Sie finden Tipps & Infos, die Sie von Ihrer Dienstbehörde nicht erwarten können, beispielsweise "wie beantrage ich eine Kur" oder "wie stelle ich den Antrag auf Abschlagszahlung zur Beihilfe"... >>weiter
Unsere Link-TIPPS zur Beihilfe: I www.beihilfe-online.de I
Unsere Link-TIPPS zu Geld, Freizeit und Urlaub: www.einkaufsvorteile.de I www.heilkurorte.de I www.hotelverzeichnis-online.de I www.urlaubsverzeichnis-online.de I www.urlaub-gastgeber.de I