Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Landes Niedersachsen ab 01. Juni 2018

 

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Niedersachsen: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 01. Juni 2018

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Niedersachsen hat das Bundesbesoldungsgesetz ins Landesrecht überführt (mit marginalen Änderungen).

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Niedersachsen hat den Tarifabschluss nicht übernommen. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts, zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2017 und 2018 sowie zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 20.12.2016 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 308) ist eine Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge beschlossen worden. Mit Wirkung vom 01.06.2017 wurden die Beamtenbezüge um 2,5 Prozent und zum 01.06.2018 um weitere 2,0 Prozent angehoben.

Die aktuellen Werte (2018) finden Sie auf dieser Seite.

Besoldungstabelle A – ab 01.06.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.06.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 115,49 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 316,29 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 01.06.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.06.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.06.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.06.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.06.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Allgemeine Stellenzulagen – ab 01.06.2018 (Monatsbeträge in Euro)


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