Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen ab 01.02.2018

 

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Hessen: Besoldungstabellen ab 01. Februar 2018

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung übertragen. Hessen hat dies bislang ausschließlich dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten

Hessen hatte sich bis zum Jahre 2013 für einen eigenständigen Weg entschieden und war nicht Mitglied der TV-L-Familie. Dies wirkt bei der Einkommensrunde 2013/2014 noch fort und führt zu einer eigenständigen Regelung auch im Besoldungsrecht. Mit dem Gesetzüber die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2013/2014 von Dezember 2013 erhalten alle Beamten eine Erhöhung zum 01.07.2013 um 2,6 Prozent und zum 01.04.2014 um weitere 2,6 Prozent. Zusätzlich fließen jeweils 0,2 Prozent in die Versorgungsrücklage. Die für hessische Tarifkräfte vereinbarten Einmalzahlungen werden nicht auf Beamte übertragen.

 

Besoldungstabelle A – ab 01.02.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.02.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag beträgt für die ersten beiden zu berücksichtigenden Kinder jeweils 111,59 Euro, das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind jeweils 347,69 Euro

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 und A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 und A 5 um je 6,01 Euro ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 4 um je 24,06 Euro, in der Besoldungsgruppe A 5 um je 18,06 Euro.

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 01.02.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.02.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.02.2018 (Monatsbeträge in Euro)

* mit jeweils fünfjährigen professoralen Erfahrungszeiten

Besoldungstabelle R – ab 01.02.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.02.2018 (Monatsbeträge in Euro)

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.02.2018 (Monatsbeträge in Euro)


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