Besoldungstabellen für Beamte in Bremen ab 01.07.2016

 

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Bremen: Besoldungstabellen ab 01. Juli 2016

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Das Land Bremen hat die Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, die Besoldung entsprechend der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen und zum 01.01.2014 das System des Aufstiegs nach Dienstaltersstufen zugunsten von Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des bisherigen Stufensystems aufzugeben.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2015/2016 auf die Landesbeamten
Bremen hat ein „Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2015/2016 in der Freien und Hansestadt Bremen (BremBBVAnpG 2015/2016)“ beschlossen. Demnach erhöht sich die Besoldung wie folgt:
- Linearanpassung von 2,1 % zum 01.07.2015
- Linearanpassung von 2,3 % zum 01.07.2016 (die Grundgehaltssätze steigen um mindestens 75 Euro).

Damit hat das Land die Übernahme des Tarifergebnisses um 4 Monate verzögert übernommen.

Besoldungstabelle A – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro) .

Familienzuschlag – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 110,28 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 343,59 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 1.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)c

Anwärtergrundbetrag – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)

 

Allg. Stellenzulage (Nr. 12 Abs. 1) – ab 01.07.2016 (Monatsbeträge in Euro)


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