Berlin: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 01. Juni 2018

 

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Berlin: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 01. Juni 2018

Berlin hat durch entsprechende Übernahmegesetze das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG – alte Fassung –) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen übernommen und seine Gesetzgebungskompetenz
nach der Föderalismusreform dazu genutzt, eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter hin zu Erfahrungsstufen (Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen reduziert) vorzunehmen. Der Stufenaufstieg vollzieht sich wie beim Bund nach einem 2-3-3-3-4-4-4 Jahresrhythmus – mit Ausnahme der Besoldungsgruppen A 4 bis A 8. Bei diesen Besoldungsgruppen verbleibt es nach Erreichen des 3 Jahresrhythmus bei diesem und geht nicht in einen 4- jährigen über. Das Land Berlin hatte zum 01.08.2010 erstmals nach sechs Jahren wieder eine Besoldungserhöhung um 1,5 Prozent vorgenommen. Auch die Anpassungen in den Folgejahren ändert nicht den Besoldungsrückstand im Land Berlin gegenüber Beamten anderer Länder. Zuletzt hat Berlin mit Gesetz vom 9. April 2018 die ursprünglich vorgesehene Besoldungsanpassung ab 1. August 2018 um 2 Monate auf den 1. Juni 2018 vorgezogen. Demnach erhöhen sich die Bezüge für die Beamten und Versorgungsempfänger
- zum 1. Juni 2018 um 3,2 Prozent und
- für die Anwärterinnen und Anwärter um 75 Euro.

Die entsprechenden Tabellen ab 01.06.2018 finden Sie auf dieser Seite.

Besoldungstabelle A – ab 01.06.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 01.06.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag der Stufe 1 um je 108,53 Euro (Stufe 2 und 3), für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 338,19 Euro (Stufe 4 und höher).

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungs gruppen A 2 bis A 5 um je 5,39 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je 26,96 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 21,57 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 16,18 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Be soldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 112,31 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 119,23 Euro.
 

Besoldungstabelle B – ab 01.06.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.06.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.06.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.06.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.06.2018 (Monatsbeträge in Euro)

 

** Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, Anwärterbezüge in Höhe von 1.227,62 Euro.

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