Besoldungstabellen in Baden-Württemberg ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012

 

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Baden-Württemberg: Besoldungstabellen ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen.

Baden-Württemberg hat dies genutzt und ab 1.1.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz erlassen. In diesem Gesetz hat Baden-Württemberg viele der als Gesetz oder Rechtsverordnung bestehenden Vorschriften zusammengeführt. Bei der A-Besoldung entfiel der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter der Beamten künftig für die Höhe der Besoldung keine Rolle mehr spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Zeiten mit dienstlicher Erfahrung (Erfahrungszeiten).

Die Besoldungsanpassung im Jahr 2012 wurde auf Beschluss der Landesregierung vom 11.11.2011 vorgenommen, wonach die Anpassung der Besoldung und Versorgung in 2012 in Höhe von 1,2 Prozent nicht – wie im Tarifbereich zum 1.1.2012, sondern für die Besoldungsgruppen bis A 10 erst zum 1.3.2012 und für die übrigen Besoldungsgruppen erst zum 1.8.2012 erfolgen soll. Anschließend wird das Grundgehalt um 17 Euro (bei Anwärtern um 6 Euro) aufgestockt. Die um 0,7 Prozentpunkte verminderte Besoldungsanpassung ist dem Umstand geschuldet, dass die Erhöhung in 2011 2,0% statt 1,5% betrug. Somit waren 0,5% bereits in der Tabelle 2011 vorhanden, die restliche Minderung um 0,2% erfolgt wegen der Wiederaufnahme der Versorgungsrücklage.

Besoldungstabelle A – ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 1.3.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle B – ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

  

Besoldungstabelle R – ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Mehr Informationen zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter: www.besoldung-baden-wuerttemberg.de 

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