NEU: Das kostenfreie Konto für Beamtinnen und Beamte sowie den Öffentlichen Dienst 
Einfach Bild
anklicken
Für alle Beamte und Tarifkräfte des öffentlichen Dienstes und privatisierten Sektors bietet die BBBank exklusiv das kostenlose Bezügekonto mit einer ganzen Reihe von zusätzlichen Vorteilen...
>>> hier Infos anfordern

Besoldungstabelle für Beamte der Besoldungsordnung A - West

Die Bezahlung von Beamtinnen und Beamten bei Bund, Ländern und Gemeinden wird bisher durch die Besoldungsgesetze geregelt. Inzwischen können die Länder die Bezahlung ihrer Landesbeamten eigenständig festlegen. Die Gesetzesbindung entspricht den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Die Besoldung orientiert sich nicht an der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, sondern ausschließlich am übertragenen statusrechtlichen Amt. Beamtinnen und Beamte führen die Amtsbezeichnung des jeweils übertragenen Amtes. Sie sind in den Besoldungsordnungen A, B und C bzw. W und R ausgewiesen. Die Ämter in den Laufbahngruppen des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes sind den Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 - in aufsteigender Reihenfolge - zugeordnet. Die Ämter des höheren Dienstes sind sowohl der Besoldungsordnung A (A 13 bis A 16 aufsteigend) als auch der Besoldungsordnung B (B 1 bis B 11) zugeordnet.

Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: Grundgehalt, Familienzuschlag, Zulagen und Vergütungen. Ferner gehören zur Besoldung auch sonstige Bezüge, z. B. die Sonderzahlung. Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten in den neuen Bundesländern betragen seit 1.1.2004 92,5 Prozent der West-Besoldung, zum 1.1.2008 erfolgt für die Besoldungsruppen (BesGr) A 2 bis A 9 die 100-Prozent-Angleichung an das West-Niveau. Für die übrigen BesGr erfolgt dies erst zum 1.1.2010, wenn der Gesetzgeber vorher nichts anderes entscheidet.

Die aktuelle Besoldungstabelle der A-Besoldung für Beamtinnen/Beamte - West -

Aktuelle Besoldungstabellen für den Bund:

Besoldungstabellen für Bundesbeamte - gültig ab 1.1.2009


Hier die Besoldungstabellen aus den Vorjahren: 

Besoldungstabelle A West ab 01.08.2004.pdf


Unser Link-TIPP zu Besoldung und Einkommen: I www.besoldung-online.de


 BBBank - Die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst: 

Endlich gibt es für Beamte und Tarifkräfte im öffentlichen Dienst eine Bank, mit speziellen Angeboten für den öffentlichen Dienst. Das einzigartige Bezügekonto für den öffentlichen Dienst bietet die kostenfreie Kontoführung, kostenfreie BANKCARD und kostenfreie Depotführung. Daneben können Sie sich einen AbrufDispoKredit bis zum 7-fachen Ihrer monatlichen Nettobezüge zu attraktiven Konditionen (z.Zt. 7,99 %) einrichten lassen. Von diesen Vorteilen können auch Auszubildende und Beamtenanwärter/innen profitieren. Hier können Sie weitere Informationen zum Bezügekonto anfordern.

top | Startseite | Impressum   www.besoldungstabelle.de © 2012